Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Mandaten, Dienstleistungen, Werk-und anderen Verträgen. Mit dem Zustandekommen eines Vertrages basierend auf schriftlichen Offerten oder Unterlagen der Agentur gelten sie vom Auftraggeber als akzeptiert. Änderungen oder Ergänzungen müssen vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Offerten der Agentur basieren auf Grobkostenschätzungen und sind Richtwerte, sofern nicht ausnahmsweise ein verbindlicher Pauschalpreis vereinbart wurde.
Ausführung
Beratung, Begleitung, Kreation in der Entwicklung und Umsetzung von Kommunikation, Leitbild, Marken, CI/CD (Corporate Identity/Corporate Design), Werbung, Marketing und Strategie für Unternehmen und Organisationen und deren Produkte und Dienstleistungen. Planung und Durchführung (Projektmanagement) von interdisziplinären Projekten im Rahmen von Branding-, Kommunikations- und Marketingprojekten aller Art.
Konditionen
Sämtliche Preise verstehen sich in CHF und exkl. Mehrwertsteuer 30 Tage rein netto; Budgets grösser CHF 30'000.-werden wie folgt abgegolten:
- 1/3 bei Auftragserteilung
- 1/3 bei Projektabschluss
- 1/3 30 Tage nach Projektabschluss, zusammen mit einer detaillierten Abschlussabrechnung
Im Übrigen erfolgt die Rechnungsstellung, wenn nicht anders vereinbart wurde, monatlich, die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen rein netto ab Rechnungsdatum oder gemäss Frist auf der Rechnung zu erfolgen.
Grundsätze der Zusammenarbeit
- Vertraulichkeitsklausel
Die Agentur kreisvier communications AG verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher der Agentur und deren Mitarbeitenden und Freelancern während ihrer Arbeit für den Kunden zufällig oder absichtlich zugänglich gemachter Kundeninformationen, auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus. - Treuepflicht
Die Agentur verpflichtet sich zur Wahrung der allgemeinen Kundeninteressen gegenüber Dritten nach bestem Wissen und Gewissen. Das ihr anvertraute Budget verwaltet sie in treuhänderischer Weise. Jede Abweichung von Budget und Terminplan meldet die Agentur umgehend dem Auftraggeber; die Agentur darf auch von den Kunden erwarten, dass Veränderungen im Budget und in den Terminen unverzüglich mitgeteilt werden. - Stellvertretung/Leistungen Dritter
Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte beizuziehen; sie haftet für deren sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung. Gegenüber Dritten handelt die Agentur stellvertretend im Namen und auf Rechnung des Kunden. - Geistiges Eigentum
Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum der Agentur, insbesondere die Urheberschaft an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von der Werbeagentur geschaffenen Leistungen; die Agentur ist berechtigt, die Werke mit Urhebernennung als Referenzobjekte der Agentur in Dokumentationen und Werbeauftritten der Agentur zu verwenden. Die Agentur überträgt dem Kunden nach Bezahlung des vollständigen Honorars das zeitlich, geografisch, sachlich und persönlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit erschaffenen Werken, einschliesslich Bearbeitungsrecht an den geschaffenen Werken.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet für sorgfältige Ausführung der Aufträge. Die Haftung ist auf den vom Kunden im Rahmen des beanstandeten Projektes ausgewiesenen und bezahlten Honorarbetrages der letzten sechs Monate begrenzt. Über diese Verschuldenshaftung hinaus übernimmt die kreisvier communications AG keine Haftung, insbesondere nicht für Folgeschäden und Ansprüche Dritter.
Rechtsverhältnis und Gerichtsstand
Vorbehaltlich gegenlautender schriftlicher Vereinbarungen in den Einzelaufträgen gelten die vorliegenden AGB für alle Vertragsverhältnisse der kreisvier communications AG mit Kunden.
Gerichtsstand ist Basel.
Version Januar 2013